Heute ist der 07.02.2012 

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s AGB
§ 1 Geltungsbereich
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1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Vermarktung von Werbezeiten und anderer Werbeformen, insbesondere für Werbespots, Dauerwerbesendungen, Imagefi lmen, Sponsorenhinweise und andere Special Ads, in dem von highLIFE-TV – TJS Media & Entertainment UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „highLIFE-TV“ genannt, veranstalteten TV-Sendung.
1.2. Für alle Aufträge gelten ausschließlich die AGB von highLIFE-TV. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers fi nden keine Anwendung.
1.3. Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich Widerspruch erhebt.
1.4. Soweit in diesen AGB auf Programmschemata, Preisgruppen und -listen von highLIFE-TV Bezug genommen wird, sind diese Unterlagen Bestandteil dieser AGB. Der Auftraggeber bestätigt, dass ihm der Inhalt dieser Unterlagen bei Vertragsschluss bekannt war.

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s § 2 Auftragserteilung / Ablehnungsvorbehalt

2.1. Buchungsaufträge können nur schriftlich erteilt werden. Der Buchungsauftrag kommt zustande, wenn er durch highLIFE-TV schriftlich bestätigt oder – falls die Bestätigung erst nach der Ausstrahlung der Werbesendung erfolgt – durch Ausstrahlung des Werbespots bei highLIFE-TV.
2.2. Aufträge von Werbeagenturen werden nur für namentlich genau bezeichnete Auftraggeber angenommen. highLIFE-TV ist berechtigt, sich die Vertretungsberechtigung nachweisen zu lassen. Agenturen können die für einen Kunden gebuchten Sendetermine nicht auf einen anderen Kunden oder eine andere Agentur übertragen lassen.
2.3. Angebote von highLIFE-TV sind in jedem Fall freibleibend. highLIFE-TV behält sich auch in diesem Fall vor, einen Buchungsauftrag anzunehmen oder abzulehnen. Es besteht keine Verpfl ichtung zur Prüfung der Werbepots vor Annahme des Auftrags. Daher behält sich highLIFE-TV auch im Falle des Vertragsschlusses vor, den Werbespot aus rechtlichen, technischen oder sittlichen Gründen oder nach sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der Sendung, insbesondere, wenn der Spot gegen die Interessen von highLIFE-TV verstößt, zurückzuweisen. Die Zurückweisung wird highLIFE-TV dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen. Der Auftraggeber wird dann unverzüglich eine neue bzw. abgeänderte Vorlage zur Verfügung stellen, für die es keinen Zurückweisungsgrund gibt. Sollte die Vorlage nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, behält highLIFE-TV ungeachtet dessen den Vergütungsanspruch. Bereits für die Ausstrahlung der zurückgewiesenen Werbesendung gezahlte Vergütungen werden - mit Ausnahme der Produktions- und sonstigen Kosten - dem Auftraggeber zurückerstattet. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche ist ausgeschlossen. Wird die Werbesendung trotz der zunächst erklärten Zurückweisung
ausgestrahlt, bleibt es bei der ursprünglichen Zahlungsverpfl ichtung des Auftraggebers.
2.4. Ein Konkurrenzausschluss oder eine Branchenexklusivität bezüglich der Ausstrahlung der Werbesendung kann nicht gewährt werden.

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s § 3 Platzierung von Werbespots

3.1. Werbespots werden in die gemäß dem jeweils gültigen Programmschema vorgesehenen Werbeblock platziert. highLIFE-TV ist darum bemüht, die Ausstrahlung des Werbespots in der vom Auftraggeber gewünschten Stelle der Sendung / des Werbeblocks zu ermöglichen. Ein Anspruch auf eine Platzierung der Werbung an eine bestimmte Stelle der Sednung / des Werbe - blocks, auf einer bestimmten Position innerhalb eines bestimmten Werbeblocks und/oder in einem bestimmten programmlichen Umfeld besteht nicht. Ein Ausschluss von branchengleicher Werbung innerhalb eines Werbeblocks kann nicht gewährleistet werden. Die Platzierung einer Werbesendung in einem bestimmten programmlichen Umfeld ist nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung möglich. Ferner wird keine Gewähr dafür über - nommen, dass neben den im Programmschema ausgewiesenen Werbeblocks keine weiteren Werbeblöcke angeboten werden. Eine Zu - sammenfassung von Werbeblöcken ist aus aktuellem Anlass möglich.
3.2. Fällt der gebuchte Werbespot aus programmlichen, technischen Gründen, wegen höherer Gewalt, Streik oder behördlicher Anordnung aus, so wird dieser nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. Darüber hinaus ist highLIFE-TV in diesen Fällen berechtigt, die Werbung im Split-Screen auszustrahlen. Hiervon wird der Auftraggeber in Kenntnis gesetzt, es sei denn, dass es sich um eine unwesentliche Verschiebung handelt. Unwesentlich ist die Verschiebung, sofern die Ausstrahlung innerhalb des vereinbarten redaktionellen Umfelds erfolgt und der Sendetermin um nicht mehr als 15 Minuten verschoben wird. Sofern der Auftraggeber dem von highLIFE-TV vorgeschlagenen Ersatztermin zur Ausstrahlung der ausgefallenen Werbesendung nicht innerhalb von zwei Werktagen schriftlich widerspricht, gilt dies als Einverständnis des Auftraggebers mit der vorgeschlagenen Verschiebung der Sendezeit. Falls eine Verschiebung nicht möglich ist oder der Auftraggeber der von highLIFE-TV vorgeschlagenen Verschiebung schriftlich widerspricht, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückzahlung der für die Ausstrahlung der jeweiligen Werbung bereits gezahlten Vergütung; von der Rückzahlung ausgenommen sind die Produktionskosten und sonstige Kosten der Werbung.
3.3. Der nachträgliche Austausch einer bestimmten Werbesendung (Motiv) ist nur dann möglich, sofern highLIFE-TV die erforderlichen Sendematerialien mindestens drei Tage vor dem vorgesehenen Ausstrahlungstermin in einwandfreier Form vorliegen.
3.4. Wird die Werbung in Kooperation mit dem Auftraggeber, von highLIFE-TV selbst produziert & gestaltet, muss der Auftraggeber bis spätestens 24h vor Ausstrahlung der Werbung, diese schriftlich freigeben. Wird diese Abnahme & Frist vom Auftraggeber nicht eingehalten, hat dieser bei etwaigen Fehlern im Werbespot keinerlei Anspruch auf Entschädigung.

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s § 4 Rücktritt, Stornierung, höhere Gewalt

4.1. Die Vertragspartner sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein Vertragspartner seine vertraglich geschuldete Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbringt und von dem anderen zuvor fruchtlos zur Leistung oder Nacherfüllung aufgefordert worden ist. Die Ausübung des Rücktrittsrechts hat schriftlich zu erfolgen.
4.2. highLIFE-TV ist ferner dann berechtigt, von dem Buchungsauftrag zurückzutreten, sofern sich die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers wesentlich verschlechtern.
4.3. Eine Änderung der technischen Reichweite und Änderungen des Programmschemas von highLIFE-TV berechtigen nicht zum Rücktritt von Buchungsaufträgen.
4.4. Eine Stornierung des Auftrages ist für beide Parteien bis 2 Wochen vor dem geplanten Ausstrahlungstermin zulässig. Danach kann highLIFE-TV den Auftrag stornieren, wenn nach Auftragserteilung für highLIFE-TV unvorhergesehene Umstände oder Änderungen eingetreten sind (z.B. durch Aufsichtsbehörden). In diesen Fällen sind Ansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen.
4.5. Sofern highLIFE-TV ausnahmsweise Stornierungsersuchen zustimmt, die nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist eingegangenen sind, erfolgt dies nur gegen Berechnung einer von highLIFE-TV nach billigem Ermessen festzusetzenden Stornovergütung. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Stornierung ist auch bei Zahlung einer Stornovergütung ausgeschlossen. Die Stornierung durch den Auftraggeber hat schriftlich zu erfolgen. Elektronische Dokumente [z.B. E-Mails] ohne Signatur im Sinne des Signaturgesetzes genügen nicht.
4.6. Im Falle höherer Gewalt kann jeder Vertragsteil mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, highLIFE-TV hat die Leistung bereits erbracht. highLIFE-TV ist verpfl ichtet, dem Auftraggeber das auf die ausgefallene(n) Werbeschaltung(en) entfallende Entgelt zurückzuzahlen. Weitergehende Ansprüche hat der Auftraggeber nicht. Zur höheren Gewalt gehören insbesondere Aufruhr, Feuer, Stromausfall, Sturm- und Wasser - schäden, Streik, Aussperrung, Schäden durch Bauarbeiten und ähnliche Ereignisse, die highLIFE-TV nicht zu vertreten hat.

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s § 5 Sendematerial/Sendeunterlagen

5.1. Zur ordnungsgemäßen Durchführung des Sendeauftrags stellt der Auftraggeber highLIFE-TV folgende Sendematerialien und -unterlagen mindestens zehn Werktage vor der Ausstrahlung unentgeltlich zur Verfügung: highLIFE-TV wird im Format von 16:9 ausgestrahlt. Eine vom Masterband gezogene Kopie im Format 16:9 in der Sendenorm PAL der Formate MiniDV, DV oder des Formates DVD in Stereo, Timecode bei Programmstart 00:01:00:00, die für die Meldung bei der GEMA notwendigen Angaben für Tonträger, insbesondere Produzent, Komponist, Titel und Länge der verwendeten Musikwerke, und - soweit notwendig – Werbetexte zur Werbesendung. Bei häufi ger Schaltung ist vom Auftraggeber eine zweite Sendekopie
an highLIFE-TV zu liefern.
5.2. Das Sendematerial und die Sendeunterlagen sind kostenfrei und auf eigene Gefahr des Auftraggebers an folgende Anschrift zu schicken: highLIFE-TV – Fuggerstrasse 17, D- 10777 Berlin.
5.3. Auf Wunsch des Auftraggebers können die Sendematerialien auch in anderen Normen und Formaten geliefert werden. Die dabei anfallenden Überspielungskosten berechnet highLIFE-TV dem Auftraggeber nach Aufwand.
5.4. Bei verspäteter Ablieferung übernimmt highLIFE-TV keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Ausstrahlung des Imagefi lmes & Werbung. In diesem Fall oder wenn der Auftraggeber das Sendematerial in unzureichender Qualität abliefert, ist highLIFE-TV berechtigt, dem Auftraggeber die gebuchte Sende-, bzw. Werbezeit zu berechnen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass highLIFE-TV durch anderweitige Nutzung der Sende-, bzw. Werbezeit kein Schaden entstanden ist.
5.5. Die Pfl icht zur Aufbewahrung des Sendematerials und der Sendeunterlagen endet mit der letzten vertraglich vereinbarten Ausstrahlung des Werbespots. highLIFE-TV sendet sämtliche Unterlagen und Sendekopien an den Auftraggeber auf dessen Kosten und Gefahr zurück, wenn dieser dies innerhalb von zehn Tagen nach der letzten Ausstrahlung schriftlich von highLIFE-TV verlangt. Andernfalls ist highLIFE-TV zur Vernichtung des Materials berechtigt.
5.6. Darüber hinaus ist highLIFE-TV berechtigt, das Sendematerial und die Sendeunterlagen bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung zurückzubehalten.

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s § 6 Zahlungsbedingungen/Preisänderungen

6.1. Die Vergütung für die Ausstrahlung von Werbespots & Imagefi lmen ergibt sich aus der aktuellen Preisliste/Mediadaten. Nacheinander geschaltete Werbespots, in denen in identischer oder nahezu identischer Weise ein Produkt oder eine Dienstleistung beworben wird oder in denen ein Werbung - streibender für mehrere seiner Produkte und/ oder Dienstleistungen wirbt, werden jeweils gesondert für sich als einzelne Werbespots gezählt. Die dort angegebenen Grundpreise enthalten keine Produktionskosten oder sonstige Kosten. Nicht enthalten sind ferner Vergütungen, die wegen der ausge - strahlten Werbesendung an Verwertungsgesellschaften wie z.B. die GEMA zu zahlen sind. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.2. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Ausstrahlung der Werbung. Rechnungen sind jeweils ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Die Zahlung kann entweder BAR in der highLIFE-TV Redaktion, oder auf das in der Rechnung von highLIFE-TV bezeichnete Konto erfolgen. Kosten der Einziehung und Einlösung sowie Stornogebühren und andere Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Schecks werden nicht angenommen. highLIFE-TV ist bei Neukunden-Werbeverträgen berechtigt, die Rechnung im voraus zu stellen und von dem Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt die Ausstrahlung des jeweiligen Werbemittels abhängig zu machen.
6.3. Bei Zahlungsverzug – d.h. soweit nicht anders vereinbart, wenn der Betrag nicht innerhalb von 2 Wochen/ 10 Tagen (Hinweis: hier Regelung abstimmen, s. oben) auf dem Konto bzw Kasse von highLIFE-TV eingeht - ist highLIFE-TV berechtigt, die weitere Ausstrahlung von Werbesendungen zu verweigern, ohne dass daraus ein Ersatzanspruch des Auftraggebers entstehen kann. Das gleiche Recht steht highLIFE-TV im Fall einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers zu. Der Auftraggeber haftet für Verzugsschaden.
6.4. highLIFE-TV ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweils gültigen Basissatz der EZB, mindestens jedoch in Höhe von 4 % zu verlangen.
6.5. Nachträgliche Preisänderungen sind jederzeit möglich. Für bestätigte Sendeaufträge sind diese allerdings nur dann wirksam, wenn sie von highLIFE-TV mindestens einen Monat vor der geplanten Ausstrahlung der Werbung angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss durch schriftliche Erklärung innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die neuen Preise als vereinbart.
6.7. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von highLIFE-TV anerkannt sind. Außerdem ist er zur Geltendmachung eines Zurück- behaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von highLIFE-TV anerkannt ist.
6.8. Übernimmt highLIFE-TV die Produktion eines Imagefilmes bzw. Werbespots aufgrund eigener vertraglicher Vereinbarung, wird die dafür vereinbarte Vergütung gesondert in Rechnung gestellt. Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung in voller Höhe ohne Abzug noch vor Ausstrahlung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug – d.h. soweit nicht anders vereinbart, wenn der Betrag nicht vor der 1. Ausstrahlung des Imagefi lmes / Werbespots auf dem Konto bzw in Kasse von highLIFE-TV eingeht - ist highLIFE-TV berechtigt, die Ausstrahlung des produzierten Imagefi lmes / Werbespots zu verweigern, ohne dass daraus ein Ersatzanspruch des Auftraggebers entstehen kann.

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s § 7 Rabatte / Verbundwerbung

7.1. Auf den in der Preisliste angegebenen Grundpreis kann highLIFE-TV je nach Auftragsvolumen einen Rabatt gewähren. Die Rabattstaffel ergibt sich aus der Preisliste. Basis der Berechnung des Rabattes ist die bezahlte Bruttoauftragssumme für die ausgestrahlten Werbesendungen des Auftraggebers je Kundenauftrag. Bei nachträglicher weiterer Buchung im selben Kalenderjahr werden vorherige Aufträge bei der Rabattberechnung nicht rückwirkend berücksichtigt.
7.2. Verbundwerbung bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. highLIFE-TV ist zur Erhebung eines Verbundzuschlages berechtigt.

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s § 8 Rechtseinräumung

8.1. Der Auftraggeber überträgt highLIFE-TV die im Umfang der vereinbarten Buchung erforderlichen Nutzungsrechte an der Werbesendung, dem highLIFE-TV überlassenen Bild- und Tonmaterial sowie sonstigen Sendeunterlagen zum Zwecke der Veröffentlichung und Verbreitung im Rundfunk und Internet und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Umfang. Hierzu zählt insbesondere, jedoch nicht abschließend, das Senderecht für alle Übertragungsarten, einschließlich des Rechts zur Kabelweitersendung und der Satellitenübertragung, das Recht zur öffentlichen Wiedergabe, der Bearbeitung und der Vervielfältigung. Davon umfasst ist insbesondere auch das Recht, diese Rechte auf mit der Sendeabwicklung beauftragte Dritte weiter zu übertragen. Alle vorgenannten Rechte berechtigen zur Ausstrahlung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannter Formen des Fernsehens. Davon erfasst ist insbesondere
auch das Recht zur gleichzeitigen oder zeitversetzten Verwendung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, d.h. das Recht, die Werbesendung an eine Vielzahl potentieller Nutzern mittels analoger, digitaler oder anderweitiger Speicher- bzw. Datenübertragungstechniken via elektronische Wellen durch Leitungsnetze jedweder Art oder Funk derart zu senden, dass diese die Werbesendung parallel zu anderen Formen des Fernsehens über Online-Medien (z.B. Internet) empfangen und wiedergeben können, gleichgültig welches Empfangsgerät dabei zum Einsatz kommt (Simulcast).
8.2. Der Auftraggeber garantiert, dass an highLIFE-TV für Werbeschaltungen nur solche Sendeunterlagen, insbesondere Bild- und Tonträger, übersandt werden, für die er sämtliche zur Verwertung im Fernsehen und Internet erforderlichen Urheber- und Leistungsschutzrechte im unter Ziffer 9.1. genannten Umfang (ausgenommen Senderechte für GEMARepertoire) erworben und abgegolten hat. Der Auftraggeber garantiert weiterhin, zur Übertragung der vertragsgegenständlichen Rechte berechtigt zu sein und, dass diese frei von Rechten Dritter sind.
8.3. Im Verhältnis zu highLIFE-TV trägt allein der Auftraggeber die presse-, wettbewerbs, urheberrechtliche und sonstige Verantwortung für die in der Werbesendung verbreiteten Inhalte. Der Auftraggeber stellt highLIFE-TV insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei und übernimmt gleichzeitig die highLIFE-TV in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten für die Rechtsverteidigung. Widerruft der Auftraggeber seinen Auftrag ohne Einhaltung der vereinbarten Fristen aufgrund einer durch Dritten gegen ihn erwirkten Unterlassungsverfügung oder aus sonstigen Gründen, so bleibt er zur Zahlung in vollem Umfang verpfl ichtet, es sei denn, er kann nachweisen, dass highLIFE-TV ein geringerer Schaden entstanden ist.
8.4. highLIFE-TV ist berechtigt, die Werbesendungen mit den erforderlichen werberechtlichen Hinweisen zu versehen.

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s § 9 Haftung

9.1 Der Auftraggeber muss die im Auftrag benannte Werbesendung während oder unverzüglich nach der Ausstrahlung prüfen und eventuelle Mängel unverzüglich, spätestens binnen zwei Wochen nach Ausstrahlung anzeigen. Andernfalls gilt die Werbesendung als genehmigt. Bei Ausfall eines Teils der Sendeeinrichtungen des Senders oder bei Störungen der Satelliten - ausstrahlung, des Kabelempfangs o.Ä. liegt ein Mangel nur vor, wenn die Ausstrahlung mehr als 10 % der angemeldeten Fernsehempfänger nicht erreichen konnte.
9.2 Im Fall eines von highLIFE-TV zu vertretenen Mangels ist die Haftung zunächst auf die Nachholung (also die Ausstrahlung in einem vergleichbaren programmlichen Umfeld) beschränkt. Der Nachholtermin wird dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt. Sollte die Nachholung im zweiten Versuch fehlschlagen, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag wählen. Kein Rücktrittsrecht besteht bei nur geringfügigen Mängeln. Wählt der Auftrageber den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Auftraggeber nach der gescheiterten Nachholung Schadensersatz, beschränkt sich dieser auf die Differenz zwischen der vereinbarten Vergütung und dem Wert der einschließlich Nachholung ausgestrahlten Werbesendung. In anderen Fällen ist der Schadensersatz begrenzt auf 20 % der für die betroffene Werbesendung vereinbarten Vergütung.
9.3 Von vorstehenden Haftungsbegrenzungen nicht erfasst ist die Haftung für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

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s § 10 Bezugnahme in anderen Werbemitteln

Auf eine Werbeschaltung bei highLIFE-TV darf in anderen Werbemitteln nur dann Bezug genommen werden, wenn dabei klargestellt wird, dass es sich bei der Werbeschaltung nicht um eine Ausstrahlung im allgemeinen Programm, sondern um eine Ausstrahlung im Werbefernsehen handelt.

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s Schlussbestimmungen

11.1. Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
11.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unvollständig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages und der AGB im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall sind die Vertragspartner verpfl ichtet, die unvollständige oder unwirksame Bestimmung durch eine rechtswirksame Regelung zu ersetzen, die dem Zweck und dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg der unvollständigen oder unwirksamen Bestimmungen entspricht oder möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall einer ergänzungsbedürftigen Vertragslücke.
11.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Berlin. Änderungen vorbehalten.

Gültig seit 01.04.2010

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s Kontakt

highLife TV
Fuggerstraße 17
10777 Berlin

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